Die Standesregeln der Österr. Unternehmensberater / Interim Manager

Die Qualitätsgarantie für unsere Mandanten.

Meine Qualitätsgarantie
die Standesregeln der Österreichischen
Unternehmensberater & Interim Manager
 

 

Im Rahmen des Updates meiner Unterlagen für das Jahr 2012, wurde mir von einigen Geschäftspartnern, die berechtigte Frage gestellt, warum von mir, im CV keine Firmennamen genannt werden.

Andere Kollegen machen dies und so manche Firmen welche sich für

Interim Management interessieren sehen bei mir nur anonyme Projektbeschreibungen.

 

Der Unterschied  

sind die Standesregeln für  

Österr. Unternehmensberater / Interim Manager 

siehe nachfolgenden Link

 

http://portal.wko.at/wk/dok_detail_link.wk?angid=1&docid=633766&stid=303668&titel=Berufsgrunds%C3%A4tze%2fStandesregeln

 

Diese Regeln, welche ich fast als Gütesiegel bezeichnen möchte, geben meinen Mandanten eine große Sicherheit.

 

Eine dieser Regel, ist z.B. der Pkt. 6:Integrität.
Dieser Punkt 6 besagt, dass nur Firmennamen als Referenzen genannt werden dürfen, von welchen die ausdrückliche Genehmigung dafür vorliegt.

Somit gibt es keine Diskussionen, wenn im Rahmen eines Projektes eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet wurde.

Sollte ein Mandant trotzdem eine Referenz zur Verfügung stellen
so darf dieses Unternehmen auch angeführt werden.

 

Ich persönlich, benenne meine Referenzen nur auf Anfrage,

daher sind meine Projektbeschreibung ausnahmslos anonym.

 

Alle Kunden sehen diese Vorgehensweise ausnahmslos positiv,

da dadurch die Diskretion gewahrt bleibt.

 

Was passiert, wenn ich gegen diese Standesregeln verstoße,
können Sie über den obgenannten Link nachlesen.


 

 

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