Damit ich als Österreichischer Interim Manager (Unternehmensberater)
tätig sein darf benötige ich die
Zulassung nach ÖGewO als Unternhmensberater für
"Untenehmenführung und Managementberatung",
siehe Gewerberegisterauszug (Bild -->).
Nur im Rahmen dieser Zulassung darf ich als Interim Manager (Manager auf Zeit) tätig sein.
Nach Erfüllung dieser Voeraussetzung , unterliege ich dem
sehr strikten Regelwerk der WKO (Wirtschaftskammer Österreich).
Sollten Sie Fragen zu meinen Verpflichtungen haben, finden Sie in meinem Blog die diesbezüglichen Links, auf die offizielle Seite der Österreichischen Wirtschaftskammer.
