Bilanzbuchhalter nach BIBUG

Damit ich als Bilanzbuchhalter nach BIBUG tätig sein darf

benötige ich die Zulassung nach ÖGewO als Buchhalter", siehe Gewerberegisterauszug (Bild ---->).

 

Nach Erteilung der Gewerbeberechtigung , unterliege

ich dem sehr strikten Regelwerk
 der WKO (Wirtschaftskammer Österreich).
Sollten Sie Fragen zu meinen Verpflichtungenhaben, finden Sie die Antworten unter folgendem Link

http://www.wko.at/ubit/gbh/berufsbild.pdf