Meine Pflichten als Österreichischer Interim Manger Unternehmensberater und Gewerblicher Unternehmer
Sehr geehrte KundenInnen und PartnerInnen.
Vorab noch: Ich bin kein Freelancer sondern Unternehmer nach Österreichischer
Gewerbeordnung und somit auch Inhaber eines
Gewerbescheines.
Immer wieder, gerade aber in den letzten Monaten, hatte ich Rückfragen zu meinem CV, bzw. zu meinen Unterlagen im gesamten.
Die häufigste Frage war!
Warum haben Sie Lücken in Ihrem CV?
Ganz einfach. Ich, als Österreichischer Interim Manager, unterliege einem sehr strengen Reglement, der Österr. Wirtschaft Sektion Unternehmensberater.
In diesem Reglement steht ausdrücklich,
siehe folgenden Auszug aus den Standesregeln.
Der Unternehmensberater verpflichtet sich freiwillig zur Einhaltung der Berufsgrundsätze
und Standesregeln und unterwirft sich in strittigen Fragen einem vom Fachverband
eingesetzten Ehrenschiedsgericht. Die Prinzipien der Berufsausübung werden dem in Frage
kommenden Personenkreis in geeigneter Form bekannt gegeben.
………………………………………
Die Erfüllung der aus diesen Prinzipien der Berufsausübung abgeleiteten, dem Unternehmensberater obliegenden Pflichten kann im Falle des vom Fachverband zur
Kenntnis gebrachten fahrlässigen Zuwiderhandelns von dessen Ehrenschiedsgericht geprüft
werden.
Die einzelnen Punkte sind, detailiert unter http://portal.wko.at/wk/dok_detail_link.wk?angid=1&docid=633766&stid=303668&titel=Berufsgrunds%C3%A4tze%2fStandesregeln
nachzulesen.
Genau an die, in den Standesregeln angeführten Punkten halte ich mich.
ALLE Vereinbarungen, schriftliche und mündliche, welche ich mit meinen Klienten und Mandanten getroffen habe und treffen werde, halte ich strikt ein.
Dazu gehört auch, dass ich diverse Projekte NICHT in meinem CV bzw. auf der WEB-Site anführe. Auch nicht anonym.
Daher auch die Lücken im CV bzw. Differenzen CV und Firmen Presentation
Was aber leider so manche Projektanbieter nicht verstehen wollen und ich aus dem Bewerbungsprozess ausgesondert werde, da ich die Kundennamen nicht bekanntgebe.
Ebenfalls ist es mir auch untersagt, Dienstleitungen zu offerieren, welche ich nicht in der Lage bin zu erbringen.
Es steht ja jedem Kunden und auch Berufskollegen frei, an meine Standesvertretung heranzutreten und eine Minderleistung zu reklamieren.
Ich bin nicht gewillt durch eine Minderleistung, die Grundlage meiner Erwerbstätigkeit, den Gewerbeschein, zu riskieren.
Daher bewerbe ich mich nur auf Projekte, für welche ich die geforderten Skills zur Verfügung stellen kann.
Ich werde auch in Zukunft keine Firmendaten bzw. Namen bekanntgeben, auch wenn ich dadurch einen Auftrag nicht erhalte.
Mir ist mein Standing, meine Zuverlässigkeit und mein ausgezeichneter Ruf in meinem Klientel sehr viel wert.
Ich Danke für Ihr Verständnis
Wolfgang Schenk
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